Menschenhandel und ZwangsProstitution - Eine politische debatte

Die Schnittstelle von Menschenhandel und Prostitution bestimmt viele Debatten und politische Überlegungen. Dies ist nicht überraschend, denn die Gesetze, welche Menschenhandel definieren, umfassten zunächst Menschenhandel UND Prostitution. Die Bewegung gegen den "Weißen Sklavenhandel", ein Begriff der Progressiven Ära (1880 - 1920), mit dem das Konzept des Menschenhandels beschrieben wurde, hatte vor allem Migrantinnen und minderjährige Frauen im Fokus, die in den USA und Europa in der Prostitution tätig waren.[1]

Als sich diese Bewegung anpasste und sich sowohl in den internationalen Räten als auch in den lokalen Regierungen Gesetze zu entwickeln begannen, wuchs das Interesse an der Trennung von Prostitution und Menschenhandel aus zwei primären Gründen: Erstens betrifft die Definition von Menschenhandel als Form moderner Sklaverei auch Männer und zweitens wurde in Frage gestellt, ob alle Ausdrucksformen der Prostitution gleichzeitig Menschenhandel darstellen. Seitdem die rechtliche Definition des Menschenhandels im Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen (2000) konkretisiert worden ist, haben sich drei primäre Ansätze für die komplexe Schnittstelle von Menschenhandel und Prostitution entwickelt.

Diese Ansätze lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Befürworter der Abschaffung der Prostitution, auch Abolitionismus genannt, vertreten die Ansicht, dass Prostitution und Menschenhandel nach wie vor zusammenhängend betrachtet werden müssen, unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung im strafrechtlichen Sinn handelt (§232 StGB). Diese Sichtweise nimmt die beteiligten kriminellen TäterInnen sowie den männlichen sexuellen Anspruch und die Versachlichung von Frauen in der Gesellschaft in den Fokus. Die aus diesem Anspruch entstehende Nachfrage habe zu einem florierenden Sexhandel beigetragen sowie dazu, dass viele Frauen, entweder gewaltsam oder indirekt in die Prostitution gedrängt würden. Das Ziel der Verfechter dieses Ansatzes ist es, diese Abschaffung durch Gesetzesänderungen durchzusetzen. Dies trifft vor allem auf Deutschland zu, wo Prostitution per Gesetzgebung legal ist. Als Vorbild dient das nordische Modell, welches den Kauf von sexuellen Dienstleistungen verbietet, aber Prostitution und somit nur die Freier unter Strafe stellt. Dieses Modell wurde bereits in den skandinavischen Ländern, Irland, Frankreich und weiteren europäischen Staaten in den letzten Jahren eingeführt.

Der gegensätzliche Ansatz, der die „Rechte von Sexarbeitern“ in den Mittelpunkt stellt, betrachtet Prostitution als einen Job wie jeden anderen. Aus dieser Sichtweise gilt Bekämpfung von Menschenhandel als Hype, der erst durch moralische und/oder ideologische Konflikte mit der Prostitution geschaffen wurde. Die Vertreter dieses Ansatzes verbinden Prostitution nicht direkt mit Menschenhandel, es sei denn, es gibt eindeutige strafrechtliche Beweise, dass eine Frau gegen ihren Willen in die Prostitution gezwungen wurde. Der Ansatz ist darauf ausgerichtet, Menschen in der Prostitution dahingehend zu bestärken, ihre Rechte als gleichwertig Berufstätige wahrnehmen zu können und somit die Stigmatisierung von Prostituierten aufzuheben. So wie abolitionistische Gruppen die gesellschaftliche Objektivierung von Frauen als Grundproblem betrachten, sehen viele Vertreter der Sexarbeiterrechte die moralische Verurteilung von Prostitution als größtes Hindernis für den Erfolg ihrer Bemühungen. Aus diesem Grund wird eine Sprache der Viktimisierung abgelehnt. Das in 2017 eigeführte Prostituiertenschutzgesetz wird von vielen Vertretern kritisch gesehen, da dieses aus ihrer Sicht die Rechte von Prosituierten massiv beschränkt bzw. Sexarbeiterinnen diskriminiert und die Branche kriminalisiert.[2]

Der dritte Ansatz widmet sich der Bekämpfung des kriminellen Menschenhandels. Hierbei wird sich in erster Linie auf die strafrechtliche Verfolgung von Kriminellen konzentriert, die an Formen des Menschenhandels beteiligt sind. Diese Sichtweise kann dazu führen, dass ideologische Fragen rund um die Prostitution ignoriert werden. Der Ansatz konzentriert sich auf konkrete Möglichkeiten zur Durchsetzung der Gesetze zum Menschenhandel oder zur Verschärfung von Gesetzen, die zur Bestrafung von StraftäterInnen beitragen. VerfechterInnen dieses Ansatzes sind oftmals bei Organisationen tätig, die sich für die Stärkung der Rolle der Polizei und der Rechtsstaatlichkeit in Nationen einsetzen, in denen Probleme bei der Bekämpfung gegen kriminelle AkteurInnen und Systeme bestehen.

Jeder dieser Ansätze kann einzigartige und wertvolle Perspektiven bieten, um in der Prostitution tätige Frauen und Betroffenen von Menschenhandel konkrete Hilfe anzubieten. Denn bei aller Unterschiedlichkeit erkennen alle Ansätze an, dass Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ein reales, existierendes Problem ist, für welches es effektive Lösungen und Hilfen für die Betroffenen benötigt. Die Auseinandersetzung mit jedem der Ansätze kann hilfreich sein, um die verschiedenen Standpunkte zu Menschenhandel und den Zusammenhang zu Prostitution besser zu verstehen.

Für uns ergeben sich, aus der Auseinandersetzung mit den oben dargestellten Ansätzen, folgende Grundsätze für unsere Arbeit:

[1] Vergleiche „The Mann Act“ von 1910.

[2] Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verlangt u.a. die behördliche Anmeldung aller im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen sowie eine regelmäßige Gesundheitsberatung.


Was ist menschenhandel Überhaupt?

« Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen, einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen, durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung.» (Europäische Union 2011, Artikel 2)

Zusammengefasst bedeutet dies:

1. Verschleppung   «Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen»

2. Kontrollverlust «einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen»

3. Gewalt(-androhung)   «durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat»

4. Ausbeutung «zum Zwecke der Ausbeutung»


Menschenhandel zur Sexuellen Ausbeutung (Sexhandel)

Kurz erklärt schließt der Begriff Sexhandel jede sexuelle Handlung wie Prostitution, Strippen, Pornographie usw. ein, die gegen den Willen der Ausübenden oder zum Zweck der Ausbeutung geschieht und für die Geld gezahlt wird. Es ist schwierig, in Deutschland Zwangsprostitution oder Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nachzuweisen. Somit ist das Gericht ausschließlich auf den Mut derjenigen Frauen angewiesen, die sich bereit erklären auszusagen, dass sie für ihre Tätigkeit unter Druck gesetzt oder gezwungen wurden.

Wenn Menschenhändler oder Zuhälter ihre Opfer einmal in das System der in Deutschland legalen Prostitution eingeführt haben, müssen sie meist nur noch einen geringen Aufwand betreiben, um sie dort zu behalten. So werden viele Frauen von einer zerstörerischen Abwärtsspirale eines Lebens als Zwangsprostituierte erfasst. Finanzielle Perspektiven spielen hier eine wichtige Rolle und viele Frauen gehen hohe Risiken ein, um sich versorgen zu können und/oder bei ihren Zuhältern abzuzahlen. Dabei bringen sie sich in gefährliche Situationen und erleiden körperliche und psychische Schäden, die ihr Selbstwertgefühl zunichtemachen. Indem die Zuhälter den Frauen gezielt falsche Hoffnungen auf ein besseres Leben und leere Versprechungen über eine gemeinsame Zukunft machen, erhalten sie den Glauben daran aufrecht.

Die meisten Menschenhändler sind sich der Macht dieser Mittel über das Leben ihrer Opfer bewusst und müssen nur noch selten Zwang, Lügen oder Drohungen einsetzen, um die Frauen im System zu behalten. Dies stellt die unsichtbaren Ketten dar, mit denen ein Großteil der Opfer des Sexhandels gefesselt ist.